Aktuelles

Motorsägenkurse laufen wieder an

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund vermehrter Anfragen teilen wir mit, dass unsere Motorsägenkurse im Winterhalbjahr 2022/2023 wieder begonnen haben.

Eine Warteliste wurde Coronabedingt eingerichtet und hat sich sehr gut gefüllt. Diese Interessenten kommen jetzt nach und nach zum Zuge.

Wir können Sie selbstverständlich unter Angabe Ihres Namens, der Adresse und des Geburtsdatums in die Warteliste aufnehmen..

Eine Vergabe und Benachrichtigung über die Plätze erfolgt nach Datum der Anmeldung in unserem Büro. Neuanmelder müssen daher mit Wartezeit rechnen bis sie in einem Kurs berücksichtigt werden können.

Unsere Kurse finden am Wochenende statt: Theorie Freitagabend (in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft), Praxistag ist der Samstag.

Das AELF Amberg-Neumarkt bietet auch Kurse an, bitte informieren Sie sich dort, falls Sie schneller einen Kurs benötigen.

https://www.aelf-na.bayern.de/forstwirtschaft/waldbesitzer/277122/index.php  ----> Grundkurs Sichere Waldarbeit

Auch an der Bayerischen Waldbauernschule können Sie Motorsägenkurse belegen. Auch Fortgeschrittenenkurse werden angeboten.
Für Waldbesitzer gilt eine ermäßigte Gebühr.

Ihr FBG-Team

Nachtrag zum Holzfuchs Februar 2022

Nachtrag zum Holzfuchs Februar 2022

unter o. a. Link finden Sie einen Nachtrag zum Holzfuchs Febuar 2022

 

Forstschädenausgleichsgesetz

Einschlagsbeschränkungen!!
Ausnahmereglung greift bundesweit

Kleine Waldbesitzer ohne Buchführungspflicht dürfen seit 19. Mai pauschal 75 fm frisches Fichtenholz einschlagen und verkaufen. Hinzu kommen kalamitätsbedingte Fichtenmengen ( Sturmwurf, Käferholz).

Alternativ können sonstige Forstbetriebe 4,25 fm je Hektar Betriebsfläche einschlagen . Das entspricht bei 20 ha Wald 85 fm und bei 50 ha Wald 212 fm Fichtenholz.Von den Einschlagsbeschränkungen ist nur die Fichte betroffen, nicht die Kiefer, die Lärche etc.

Die neuen Regelungen machen es möglich, nach der desaströsen Preissituation in 2020 wieder höhere Einnahmen aus dem Einschlag zu erzielen. Dies ist um so wichtiger, als viele Waldbesitzer vor der Aufgabe stehen Kahlflächen wiederaufzuforsten. Trotz hoher staatlicher Zuschüsse wird hier ein finanzielles Polster gebraucht.

Hier der Link zu Informationen zum Thema und zur Pressemitteilung des Bayer. Staatsministeriums  https://www.stmelf.bayern.de/waldforstschaeden-ausgleichsgesetz

Die beschränkenden, aber teils auch steuerbegünstigenden Regelungen des Forstschädenausgleichsgesetzes gelten bis Ende September.

Einschränkungen aufgehoben

Keine Einschlagsbeschränkungen laut Forstschädenausgleichsgesetz mehr.

Seit 1. Oktober sind die Waldbesitzer beim Holzeinschlag nicht mehr an die Einschlagsbeschränkungen nach dem Forstschädenausgleichsgesetz gebunden.

Stabile Holzpreise verheißen gute Holzerlöse. Die FBG bereitet im Moment zahlreiche Flächen zum Einschlag vor.

sobald die Witterung Holzernte und Rückung möglich macht, wird mit den Einschlägen (händisch oder motormanuell) begonnen.

Bei Interesse bitte melden.

Büro: 09621 9088860 Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr - 13.00 Uhr

Außendienst:

09621 9088861 Hausmann

09621 9088865 Kick

09621 9088863 Riedl 0160 9638 6786

Geld vom Staat für die Wiederaufforstung

Neue Förderrichtlinie WALDFÖP 2020 in Kraft
Stark erhöhte Zuschüsse für Pflanzung/ Kulturbegründung

z.B. 2,50 €/Pflanze Grundfördersatz + mögliche Zuschläge
2 €/ Wuchshilfe
Klicken Sie hier für  Wichtiges aus der neuen Förderrichtlinie


Hinweis der Forstämter:

  1. Förderung = Einkommen und muss bei der Steuererklärung angegeben werden.
  2. Bei Förderbeträgen über 1500,- geht automatisch eine Benachrichtigung an das Finanzamt.


 


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