Aktuelles

Befristete Förderung Schneebruchaufarbeitung

Das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Amberg-Neumarkt informiert:

" Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie der Pressemitteilung der Staatsministerin Kaniber zu entnehmen war, werden infolge der Schneebruch- und Sturmereignisse Ende 2023 auch Jungbestandspflege in Beständen mit einer Oberhöhe über 15 m gefördert.

Ziel der Förderung ist die Beseitigung von geschädigten Fichten vor der Borkenkäfersaison.

Die Voraussetzung sind:

  • Befristung: Die Antragstellung erfolgt bis zum 29. Februar 2024 (Datum Antragseingang). Die Fertigstellungsanzeigen müssen bis zum 31. März 2024 bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein. Die Bewilligungsbescheide sind entsprechend zu befristen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
  • Flächigkeit: Es dürfen nur flächige Schäden (auch Nester), die in BayWIS dokumentiert werden können, berücksichtigt werden. Eine Förderung von Einzelschäden ist nicht möglich. Aufgrund der Bagatellgrenze sind ca. 4000 m² notwendig.
  • Bestandsalter: Die Pflege in Beständen, die die halbe Umtriebszeit bereits überschritten haben, ist nicht förderfähig.
  • Defizitär: Um den Einwänden des ORH bezüglich einer Förderung der Pflege älterer Bestände Rechnung zu tragen, muss die Revierleitung bei Antragstellung gutachtlich feststellen und im Arbeitsplan dokumentieren, dass die Schadholzaufarbeitung nicht gewinnbringend erfolgen kann. Eine gewinnbringende Aufarbeitung und Vermarktung schließt die Förderung aus.
  • Kombinationsausschluss: Eine gleichzeitige Förderung des Schadholzes als „Vorbeugung und Bekämpfung rindenbrütender Insekten“ ist wie bei der Maßnahme JP < 15 m nicht zulässig, da die Förderung ein waldschutzwirksames Behandeln voraussetzt.

Für Rückfragen stehen die Revierleitenden zur Verfügung. "

Mit freundlichen Grüßen

Sven Grünert
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg-Neumarkt

Maxallee 1

92224 Amberg

 

Termin Frühjahrs- Forstpflanzensammelbestellung

Termin für die Auslieferung unserer Forstpflanzen in Amberg - Neumühle ist Freitag der 15. März 2024.

Nähere Infos siehe unter Termine

Motorsägenkurse 2024

Für die kommenden Motorsägenkurse sind noch einzelne Plätze frei. Bitte fragen Sie bei der Geschäftsstelle im Büro nach.

1. Kurs           26./27.01.2024

2. Kurs           16./17.02.2024

3. Kurs           23./24.02.2024

Nutzen Sie die Möglichkeit Ihr Wissen aufzufrischen und sich vom Fachmann wertvolle Tips zu holen.

Sicherheit geht einfach vor und die Gesundheit ist unbezahlbar!!

November 2023: Stand Bundesprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement

Stand 1. Juniwoche 2023: Das PEFC-Fördermodul für Bayern ist freigeschaltet!! Die FBG Amberg Schnaittenbach wird allen ihren Mitgliedern die Teilnahme am PEFC Fördermodul über die FBG ermöglichen.

Das bedeutet: Wer bereits einen positiven Förderbescheid erhalten hat, meldet sich bitte beim Büro! Senden Sie eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. und fügen Sie dieser Mail Ihren positiven Förderbescheid sowie den Berufsgenossenschaftsbescheid bei!

Grundsätzliche Infos zum Bundes-Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement:
Am Freitag dem 11. November 2022 wurde im Bundesanzeiger die neue Richtlinie für Zuwendungen zu einem klimaangepasssten Waldmanagement veröffentlicht.
Für die Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement stehen aus dem Klima- und Transformationsfonds 900 Millionen Euro im Rahmen der Finanzplanung bis zum Jahr 2026 bereit. 

Pressemitteilung vom 16.05.2023; 1) De Minimis ist gefallen !! 2)  Haushaltsmittel insgesamt wieder freigegeben Bestehende Anträge werden zügig abgearbeitet.
Die Möglichkeit der Antragstellung ist weiterhin freigeschaltet.

Antragstellung auf der Internetseite der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe ( FNR), des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

https://www.klimaanpassung-wald.de/service/dokumente
Hier  finden Sie mittlerweile eine Fülle an aktuellen Informationen zur Förderung und zum Online-Antragsverfahren. Unter anderem unter dem Punkt "Fragen und Antworten".

Hlfreich ist der folgende Link, wenn es um das Verständnis/ Auslegung der Fachbegriffe bei den Kriterien geht:
https://www.klimaanpassung-wald.de/service/glossar#c46447


Für die Antragstellung ist jeder Waldbesitzer selbst zuständig.

Der Nachweis/Überprüfung der Förder-Vorrausetzungen erfolgt über ein sogenanntes PEFC Fördermodul. Hierbei erfolgt der Besuch eines unabhängigen Forstmannes, der im Wald stichprobenweise überprüft ob beispielsweise die Biotopbäume/ Habitatbäume vorhanden und markiert sind. Die Mitarbeiter der FBG informieren die Waldbesitzer einige Zeit vorher über den bevorstehenden Besuch und sind an dem Tag dabei. Gegenüber der Kontrollinstanz kostet die Durchführung der Kontrollen 3 €/ ha.

Die Möglichkeit am Bayerischen Waldförderprogramm teilzunehmen läuft überwiegend parallel weiter! Das gilt vor allem für Wiederaufforstungen, Naturverjüngung etc.
Einschränkungen und Erläuterungen finden Sie unter den Fragen und Antworten auf der Internetseite https://www.klimaanpassung-wald.de/faq

Frischholzeinschläge wieder möglich

Dank steigender Preistendenz kann Frischholz wieder bereitgestellt werden. Zu zufriedenstellenden Preisen.
Harvesterhiebe sollten jetzt angemeldet werden, damit dass FBG Team die Hiebe vorbereiten kann.

Harvesterhiebe erst bei passender Witterung möglich, wenn auch der Rückezug einfahren kann.


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