Forstbetriebsgemeinschaft Amberg-Schnaittenbach
Aktuelles
Motorsägenkurse erst wieder frühestens ab Herbst 2022 möglich
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund vermehrter Anfragen teilen wir mit, dass Motorsägenkurse erst wieder frühestens ab Herbst 2022 durchgeführt werden.
Eine Warteliste ist bereits eingerichtet und inzwischen auch bereits sehr gut gefüllt. Wir können Ihnen selbstverständlich unter Angabe
Ihres Namens, der Adresse und des Geburtsdatums einen Platz auf dieser Warteliste anbieten.
Eine Vergabe und Benachrichtigung über die Plätze erfolgt nach Datum der Anmeldung.
Unsere Kurse finden am Wochenende statt.
Das AELF Amberg-Neumarkt bietet auch Kurse an, bitte informieren Sie sich dort, falls sich schneller einen Kurs benötigen.
Ihr FBG-Team
Nachtrag zum Holzfuchs Februar 2022
Nachtrag zum Holzfuchs Februar 2022
unter o. a. Link finden Sie einen Nachtrag zum Holzfuchs Febuar 2022
Forstschädenausgleichsgesetz
Einschlagsbeschränkungen!!
Ausnahmereglung greift bundesweit
Kleine Waldbesitzer ohne Buchführungspflicht dürfen seit 19. Mai pauschal 75 fm frisches Fichtenholz einschlagen und verkaufen. Hinzu kommen kalamitätsbedingte Fichtenmengen ( Sturmwurf, Käferholz).
Alternativ können sonstige Forstbetriebe 4,25 fm je Hektar Betriebsfläche einschlagen . Das entspricht bei 20 ha Wald 85 fm und bei 50 ha Wald 212 fm Fichtenholz.Von den Einschlagsbeschränkungen ist nur die Fichte betroffen, nicht die Kiefer, die Lärche etc.
Die neuen Regelungen machen es möglich, nach der desaströsen Preissituation in 2020 wieder höhere Einnahmen aus dem Einschlag zu erzielen. Dies ist um so wichtiger, als viele Waldbesitzer vor der Aufgabe stehen Kahlflächen wiederaufzuforsten. Trotz hoher staatlicher Zuschüsse wird hier ein finanzielles Polster gebraucht.
Hier der Link zu Informationen zum Thema und zur Pressemitteilung des Bayer. Staatsministeriums https://www.stmelf.bayern.de/waldforstschaeden-ausgleichsgesetz
Die beschränkenden, aber teils auch steuerbegünstigenden Regelungen des Forstschädenausgleichsgesetzes gelten bis Ende September.
Einschränkungen aufgehoben
Keine Einschlagsbeschränkungen laut Forstschädenausgleichsgesetz mehr.
Seit 1. Oktober sind die Waldbesitzer beim Holzeinschlag nicht mehr an die Einschlagsbeschränkungen nach dem Forstschädenausgleichsgesetz gebunden.
Stabile Holzpreise verheißen gute Holzerlöse. Die FBG bereitet im Moment zahlreiche Flächen zum Einschlag vor.
sobald die Witterung Holzernte und Rückung möglich macht, wird mit den Einschlägen (händisch oder motormanuell) begonnen.
Bei Interesse bitte melden.
Büro: 09621 9088860 Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr - 13.00 Uhr
Außendienst:
09621 9088861 Hausmann
09621 9088865 Kick
09621 9088863 Riedl 0160 9638 6786
Eingeschränkter Parteiverkehr in der Geschäftsstelle
Sehr geehrte Mitglieder,
aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass unsere Geschäftsstelle, Gailoher Weg 1, bis auf Weiteres, nur nach vorheriger Anmeldung, für den Parteiverkehr geöffnet ist.
Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich per Telefon in der Geschäftsstelle unter der 09621/9088860 und per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu unseren Kern-Arbeitszeiten Mo. - Do. von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr oder nach Vereinbarung gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr FBG-Team