Holzeinschlag

Was ist alles beim Holzeinschlag zu beachten, wenn unsere Mitglieder die Arbeiten selbst ausführen, oder selbst organisieren und das Holz der Forstbetriebsgemeinschaft zur weiteren Vermarktung anbieten wollen:

Holzeinschlagsplanung

  • Kalamitätsholz?
    Vor der Aufarbeitung von Schadholz (Schneebruch, Borkenkäfer etc.) beim Bayerischen Landesamt für Steuern in Nürnberg „Holznutzung infolge höherer Gewalt – Kalamitätsnutzung“ die geschätzte Schadholzmenge mit dem Meldeformular (Anmeldung Kalamitätsholz) anmelden um einen verminderten Steuersatz für die Holznutzung zu erhalten. Wichtig: Nach der Abrechnung des Holzes die tatsächlich angefallene Holzmenge (laut Abrechnung) erneut melden, mit dem Merkblatt Nachweis. Die Abrechnung selbst muss nicht eingereicht werden.
    Hier die Formulare durch anklicken öffnen:
    Anmeldung Kalamitätsholz

    Nachweis Kalamitätsholz
    Merkblatt Kalamitätsholzmeldung
  • Ausgangslage der zu nutzenden Bestände:
    Waldbauliche Ziele - Pflegeeingriff oder Verjüngung - bekannt? Gegebenenfalls Beratung durch FBG-Mitarbeiter oder Beratungsförster!
  • Holzmarktlage:
    Rückfrage bei FBG v.a. bei Sondersortimenten
  • Vorbereitung:
    Wirtschaftswege, Lagerplätze, Feinerschließung mit Schlepperwegen und Rückegassen, stammweise Auszeichnung vorhanden?
    Bitte beachten: Flächiges Befahren der Waldböden ist nach Bayerischem Waldgesetz und den PEFC-Standards unbedingt zu unterlassen, da die Bodenstruktur dauerhaft zerstört wird!
  • Zeitpunkt des Holzeinschlags:
    Holzentwertung durch Bläue und Insekten? Rückung/Holzabfuhr witterungsabhängig?
  • Arbeitsverfahren:
    Welche geeigneten Motorsägenführer und Hilfspersonen, welche Maschinen und Geräte stehen zum Fällen/Sichern und Rücken/Poltern zur Verfügung?
  • Rechtliche Vorgaben:
    z.B. Vermeidung von Kahlhieben bzw. Verbot im Schutzwald, Wiederaufforstungspflicht, Biotopschonung (Hecken?) PEFC Richtlinien
    Bio-Kettenöl verwenden! Die Belieferung der FBG mit Sägekettenöl  wurde wegen Belieferungsauflagen eingestellt. Sie erhalten es jetzt bei der Raiffeisen (z.B.Pandurenstr.14, 92256 Hahnbach 09664 9545 110 , Kolpingstr. 10, 92289 Ursensollen 09664 9545 140 ), beim Hagebau (Fuggerstr. 24, 92224 Amberg 09621 - 4903-0), bei der BayWa Technik (Rosenberger Str. 106-108, 92237 Sulzbach-Rosenberg, 09661 - 104856) 
  • Verkehrssicherung:
    entlang öffentl. Strassen ggf. zeitweise Sperrung nötig: Genehmigung bei Gemeinde/Landratsamt; Freileitungen, Gasleitungen? ggf. Posten/Absperrbänder an Wanderwegen, Forststrassen!

MS_KursFällen

  • Holzernte ist lebensgefährlich! (Motorsägen-Kurs mitmachen und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten! (www.svlfg.de).  Melden Sie sich bei der FBG Geschäftsstelle für einen Motorsägenkursus an.
    Interessierte Selbstwerber im Fremdwald sollten das Faltblatt "Merkblatt Brennholzselbstwerbung" kennen sowie eine Unterweisungsliste ausgefüllt haben. Das Merkblatt erhalten Sie über die FBG Geschäfstsstelle
  • Schutzausrüstung (Schutzhelm, Schnittschutzhose, Sicherheitsstiefel, Motorsäge, Fällwerkzeuge - Äxte, Keile ...- mit Prüfsiegeln, gewartet und voll funktionstüchtig?) Bio-Kettenöl
  • Schneide- und Fälltechniken (Kenntnisse auffrischen - Heft "Holzeinschlag und Holzverkauf, Wegweiser für bayerische Waldbesitzer" bei ihrem Förster bzw. an der Geschäftsstelle anfordern! Einschlägige Kurse besuchen!)

Aufarbeiten, Aushalten, Sortieren und Lagern

  • Laden Sie hier Vordrucke für die Holzaufnahme im Gelände herunter:
    Holzliste Gelände
  • Laden Sie hier Ihre Eingabemaske für die Versendung der Holzliste per e-mail herunter:
    Holzliste Email-Versand
  • Für weitere Hinweise und die aktuellen Vorgaben für die Holzaushaltung (aktuelle Sortimente) kontaktieren sie bitte unsere Mitarbeiter in der Geschäftsstelle

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