Aktuelles

Jahreshauptversammlung mit Vortrag von Bayer. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger

Bei der Jahreshauptversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft ist es gelungen den Bayerischen Wirtschaftsminister und stellvertretenden Bayerischen Ministerpräsidenten für einen Vortrag zu gewinnen. Im voll besetzten Kubus in Ursensollen, konzentrierte sich Hubert Aiwanger auf das Thema "Waldnutzung", in einer Zeit in der Viele auf den Wald als Raum für Artenschutz schauen und dies mit Flächenstilllegungen erreichen möchten.

 Wirtschaftsminister Huber Aiwanger

Der voll besetzte Kubus in Ursensollen


Er plädierte für eine Bewirtschaftung des Waldes und fand dafür zahlreiche Argumente.

  • Bewirtschaftung um Käferholz schnell zu entdecken und in einem Wald mit guter Erschließung auch zügig entfernen zu können
  • Nutzung des wertvollen Rohstoffes Holz, mit seiner ausgeglichenen CO2 - Bilanz als Baustoff und als Brennstoff um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und fossile Energieträger (Öl, Gas) einsparen zu können)
  • Bewirtschaftung um Licht in den Wald zu bringen und Naturverjüngung eine Chance zu geben. Ohne Naturverjüngung hinterlässt eine abgestorbene Käferfichten- Fläche nach der Räumung verunkrautete und vergrasende "Steppen" auf denen es wahnsinnig schwer ist wieder etwas hoch zu bringen.
  • Bewirtschaftung um Naturverjüngung anzuregen und damit dem Wild mehr Nahrungsangebot darzubieten und den Verbissdruck auf mehr Angebot zu verteilen.
    Dies kann aber nur ein Schritt von mehreren sein, um natürliche Verjüngung unseres Wald möglich zu machen, wie Horst-Dieter Fuhrmann, Bereichsleiter Forsten am AELF Amberg-Neumarkt i.d.OPf. herausstrich. Die Verbissgutachten machen deutlich, dass das Wild besonders gerne in den Lichtkegeln im Wald steht und den Sonneneinfall dort in der Naturverjüngung genießt, was sich im Verbiss niederschlägt. Daher ist das Engagement des Jägers unverzichtbar. Wie Minister und Forstamt herausstrichen ist ein intensiver Kontakt zwischen Waldbesitzer und Jäger notwendig. Eine Basis für das Miteinander sind gemeinsame Begänge beim Forstlichen Gutachten zum Zustand der Verjüngung. Minister Aiwanger und das Amt riefen die Waldbesitzer dazu auf, sich rege zu beteiligen und bei den Außenaufnahmen zusammen mitzugehen um sich ein Bild vom Zustand der Verjüngung im Wald zu machen.

    1. Vorstand Gerhard Gradl und Geschäftsführer Uli Hausmann bedankten sich bei Minister und Waldbesitzer Hubert Aiwanger für seinen Besuch und den Fachvortrag mit klimaangepassten Baumarten für seinen Wald.

Verkl. Baumarten für Klimawandel

Teilnahme an den Außenaufnahmen - Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung

Das Gutachten zur Situation der Waldverjüngung steht im Februar und März bevor. Die jeweiligen Jagdvorstände, Eigenjagdbesitzer und Revierinhabe werden rechtzeitig über die Inventurtermine informiert und eingeladen daran teilzunehmen.

Waldeigentümer ( Jagdgenossen)  können auf Ihren Jagdvorstand zugehen und ihn nach den Terminen fragen, wenn Sie selbst sich auch ein Bild von der Arbeit machen wollen.
Die Erstellung der forstlichen Gutachten ist eine gesetztlich vorgeschriebene Aufgabe der Ämter für Ernährung Landwirtschaft und Forsten als untere Forstbehörden.

Das Ergebnis ist ein wertvolles Hilfsmittel für die Aufstellung der Abschusspläne durch die Beteiligten, denn bei der Abschussplanung ist u.a. vorrangig der Zustand der Vegetation , insbesondere der Waldverjüngung zu berücksichtigen.

Stabile und zunkunftsfähige Mischwälder sind in Bayern ein wichtiges forst- und jagdpolitisches Ziel. Im Bayerischen Jagdgesetz ist das sogenannte "Waldverjüngungsziel" verankert:
" ...insbesondere soll die Bejagung die natürliche Verjüngung der standortsgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen."  (Art.1 Abs.2 Nr.3 BayJG)

Handlungsmöglichkeiten für Waldbesitzer bei der Bejagung der Wälder

Im Waldbesitzerportal des Bayerischen Staatsministeriums finden die Grundeigentümer Ihre Handlungsmöglichkeiten beschrieben. Sind Wald und Wild im Einklang?
Dazu sind regelmäßige Informationen nötig: Klicken Sie "Aktiv werden - Gemeinsam Handeln" an.

Aktiv werden - Gemeinsam Handeln

Befristete Förderung Schneebruchaufarbeitung

Das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Amberg-Neumarkt informiert:

" Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie der Pressemitteilung der Staatsministerin Kaniber zu entnehmen war, werden infolge der Schneebruch- und Sturmereignisse Ende 2023 auch Jungbestandspflege in Beständen mit einer Oberhöhe über 15 m gefördert.

Ziel der Förderung ist die Beseitigung von geschädigten Fichten vor der Borkenkäfersaison.

Die Voraussetzung sind:

  • Befristung: Die Antragstellung erfolgt bis zum 29. Februar 2024 (Datum Antragseingang). Die Fertigstellungsanzeigen müssen bis zum 31. März 2024 bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein. Die Bewilligungsbescheide sind entsprechend zu befristen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
  • Flächigkeit: Es dürfen nur flächige Schäden (auch Nester), die in BayWIS dokumentiert werden können, berücksichtigt werden. Eine Förderung von Einzelschäden ist nicht möglich. Aufgrund der Bagatellgrenze sind ca. 4000 m² notwendig.
  • Bestandsalter: Die Pflege in Beständen, die die halbe Umtriebszeit bereits überschritten haben, ist nicht förderfähig.
  • Defizitär: Um den Einwänden des ORH bezüglich einer Förderung der Pflege älterer Bestände Rechnung zu tragen, muss die Revierleitung bei Antragstellung gutachtlich feststellen und im Arbeitsplan dokumentieren, dass die Schadholzaufarbeitung nicht gewinnbringend erfolgen kann. Eine gewinnbringende Aufarbeitung und Vermarktung schließt die Förderung aus.
  • Kombinationsausschluss: Eine gleichzeitige Förderung des Schadholzes als „Vorbeugung und Bekämpfung rindenbrütender Insekten“ ist wie bei der Maßnahme JP < 15 m nicht zulässig, da die Förderung ein waldschutzwirksames Behandeln voraussetzt.

Für Rückfragen stehen die Revierleitenden zur Verfügung. "

Mit freundlichen Grüßen

Sven Grünert
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg-Neumarkt

Maxallee 1

92224 Amberg

 

Motorsägenkurse 2024

Für die kommenden Motorsägenkurse sind noch einzelne Plätze frei. Bitte fragen Sie bei der Geschäftsstelle im Büro nach.

1. Kurs           26./27.01.2024

2. Kurs           16./17.02.2024

3. Kurs           23./24.02.2024

Nutzen Sie die Möglichkeit Ihr Wissen aufzufrischen und sich vom Fachmann wertvolle Tips zu holen.

Sicherheit geht einfach vor und die Gesundheit ist unbezahlbar!!

November 2023: Stand Bundesprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement

Stand November 2024: keine neuen Anträge mehr möglich!

Stand 1. Juniwoche 2023: Das PEFC-Fördermodul für Bayern ist freigeschaltet!! Die FBG Amberg Schnaittenbach wird allen ihren Mitgliedern die Teilnahme am PEFC Fördermodul über die FBG ermöglichen.

Das bedeutet: Wer bereits einen positiven Förderbescheid erhalten hat, meldet sich bitte beim Büro! Senden Sie eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. und fügen Sie dieser Mail Ihren positiven Förderbescheid sowie den Berufsgenossenschaftsbescheid bei!

Grundsätzliche Infos zum Bundes-Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement:
Am Freitag dem 11. November 2022 wurde im Bundesanzeiger die neue Richtlinie für Zuwendungen zu einem klimaangepasssten Waldmanagement veröffentlicht.
Für die Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement stehen aus dem Klima- und Transformationsfonds 900 Millionen Euro im Rahmen der Finanzplanung bis zum Jahr 2026 bereit. 

Pressemitteilung vom 16.05.2023; 1) De Minimis ist gefallen !! 2)  Haushaltsmittel insgesamt wieder freigegeben Bestehende Anträge werden zügig abgearbeitet.Antragstellung auf der Internetseite der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe ( FNR), des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

https://www.klimaanpassung-wald.de/service/dokumente
Hier  finden Sie mittlerweile eine Fülle an aktuellen Informationen zur Förderung und zum Online-Antragsverfahren. Unter anderem unter dem Punkt "Fragen und Antworten".

Hlfreich ist der folgende Link, wenn es um das Verständnis/ Auslegung der Fachbegriffe bei den Kriterien geht:
https://www.klimaanpassung-wald.de/service/glossar#c46447


Für die Antragstellung ist jeder Waldbesitzer selbst zuständig.

Der Nachweis/Überprüfung der Förder-Vorrausetzungen erfolgt über ein sogenanntes PEFC Fördermodul. Hierbei erfolgt der Besuch eines unabhängigen Forstmannes, der im Wald stichprobenweise überprüft ob beispielsweise die Biotopbäume/ Habitatbäume vorhanden und markiert sind. Die Mitarbeiter der FBG informieren die Waldbesitzer einige Zeit vorher über den bevorstehenden Besuch und sind an dem Tag dabei. Gegenüber der Kontrollinstanz kostet die Durchführung der Kontrollen 3 €/ ha.

Die Möglichkeit am Bayerischen Waldförderprogramm teilzunehmen läuft überwiegend parallel weiter! Das gilt vor allem für Wiederaufforstungen, Naturverjüngung etc.
Einschränkungen und Erläuterungen finden Sie unter den Fragen und Antworten auf der Internetseite https://www.klimaanpassung-wald.de/faq


Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies).
Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.