Neues zur Bundes-Flächenprämie Klimaangepasstes Waldmangement
Am Freitag dem 11. November 2022 wurde im Bundesanzeiger die neue Richtlinie für Zuwendungen zu einem klimaangepasssten Waldmanagement veröffentlicht.
Für die Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement stehen aus dem Klima- und Transformationsfonds 900 Millionen Euro im Rahmen der Finanzplanung bis zum Jahr 2026 bereit.
Pressemitteilung vom 16.05.2023; 1) De Minimis ist gefallen !! 2) Haushaltsmittel insgesamt wieder freigegeben Bestehende Anträge werden zügig abgearbeitet.
Die Möglichkeit der Antragstellung ist weiterhin freigeschaltet.
Antragstellung auf der Internetseite der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe ( FNR), des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
https://www.klimaanpassung-wald.de/service/dokumente
Hier finden Sie mitllerweile eine Fülle an aktuellen Informationen zur Förderung und zum Online-Antragsverfahren.
Für die Antragstellung ist jeder Waldbesitzer selbst zuständig.
Das PEFC-Fördermodul für Bayern wird zum Ende Mai freigeschalt!!. Einige grundsätzliche Verbesserungen, die ausgearbeitet wurden, haben lt. PEFC Bayern diese Verzögerung bewirkt.
Hier nur die Kriterien im Überblick: Kriterien
Nachweis der vorgegebenen Kriterien:
PEFC-zertifizierte Wadlbesitzer können die Einhaltung der vorgegebenen Kriterien durch ein PEFC-Zusatzmodul ("Fördermodul") nachweisen. Informationen hierzu finden Sie unter:
https://www.pefc.de/waldbesitzende/das-pefc-fordermodul/. Für den Nachweis hat man lt. Waldbesitzerverband 12 Monate Zeit, ab dem Datum, ab dem Ihr Förderantrag bewilligt wird.
Hier die ganze Richtlinie im Wortlaut: Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement
Wir erwarten, dass es immer wieder weitere Informationen geben wird und werden diese auf unserer Internetseite fortlaufend einarbeiten, soweit nicht die Internetseite der FNR schon die Informationen liefert. (Stand: 18.05.2023)
Interessenten, die auf weitere Informationen warten aber tendenziell mitmachen wollen, können sich über vorsorgliche Anmeldung einen Platz im Programm sichern. Ein Rückzug aus dem Programm ist möglich, schon geflossene Gelder werden dann zurückgegeben.
Dazu sollte man das Geld nicht ausgeben sondern gesondert auf der Bank haben. Es sind Zinsen für den Zeitraum seit des Erhalts zu zahlen!