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Nachtrag zum Holzfuchs Februar 2022

Nachtrag zum Holzfuchs Februar 2022

unter o. a. Link finden Sie einen Nachtrag zum Holzfuchs Febuar 2022

 

Forstschädenausgleichsgesetz

Einschlagsbeschränkungen!!
Ausnahmereglung greift bundesweit

Kleine Waldbesitzer ohne Buchführungspflicht dürfen seit 19. Mai pauschal 75 fm frisches Fichtenholz einschlagen und verkaufen. Hinzu kommen kalamitätsbedingte Fichtenmengen ( Sturmwurf, Käferholz).

Alternativ können sonstige Forstbetriebe 4,25 fm je Hektar Betriebsfläche einschlagen . Das entspricht bei 20 ha Wald 85 fm und bei 50 ha Wald 212 fm Fichtenholz.Von den Einschlagsbeschränkungen ist nur die Fichte betroffen, nicht die Kiefer, die Lärche etc.

Die neuen Regelungen machen es möglich, nach der desaströsen Preissituation in 2020 wieder höhere Einnahmen aus dem Einschlag zu erzielen. Dies ist um so wichtiger, als viele Waldbesitzer vor der Aufgabe stehen Kahlflächen wiederaufzuforsten. Trotz hoher staatlicher Zuschüsse wird hier ein finanzielles Polster gebraucht.

Hier der Link zu Informationen zum Thema und zur Pressemitteilung des Bayer. Staatsministeriums  https://www.stmelf.bayern.de/waldforstschaeden-ausgleichsgesetz

Die beschränkenden, aber teils auch steuerbegünstigenden Regelungen des Forstschädenausgleichsgesetzes gelten bis Ende September.

Einschränkungen aufgehoben

Keine Einschlagsbeschränkungen laut Forstschädenausgleichsgesetz mehr.

Seit 1. Oktober sind die Waldbesitzer beim Holzeinschlag nicht mehr an die Einschlagsbeschränkungen nach dem Forstschädenausgleichsgesetz gebunden.

Stabile Holzpreise verheißen gute Holzerlöse. Die FBG bereitet im Moment zahlreiche Flächen zum Einschlag vor.

sobald die Witterung Holzernte und Rückung möglich macht, wird mit den Einschlägen (händisch oder motormanuell) begonnen.

Bei Interesse bitte melden.

Büro: 09621 9088860 Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr - 13.00 Uhr

Außendienst:

09621 9088861 Hausmann

09621 9088865 Kick

09621 9088863 Riedl 0160 9638 6786

Geld vom Staat für die Wiederaufforstung

Neue Förderrichtlinie WALDFÖP 2020 in Kraft
Stark erhöhte Zuschüsse für Pflanzung/ Kulturbegründung

z.B. 2,50 €/Pflanze Grundfördersatz + mögliche Zuschläge
2 €/ Wuchshilfe
Klicken Sie hier für  Wichtiges aus der neuen Förderrichtlinie


Hinweis der Forstämter:

  1. Förderung = Einkommen und muss bei der Steuererklärung angegeben werden.
  2. Bei Förderbeträgen über 1500,- geht automatisch eine Benachrichtigung an das Finanzamt.


 

Afrikanische Schweinepest

Schweinepest Grafik

Die Krankheit ist in Tschechien bereits nachgewiesen und steht vor den Toren Deutschlands. Der Ausbruch ist jeder Zeit möglich.

Den Infoflyer „Die Afrikanische Schweinepest“ des Bayerischen Staatsministeriums erhalten Sie hier zum Herunterladen, oder in der FBG Geschäftsstelle.

Ebenso für Ihre Saisonarbeiter/ Unternehmer das mehrsprachige Infoblatt  Achtung

Die Afrikanische Schweinepest kann unsere heimischen Wildschweine befallen und droht von dort auf die Zuchtschweine unserer heimischen Landwirtschaft über zu greifen. Der Krankheitsverlauf ist für die Tiere leidvoll und zu fast 100 % tödlich. Bei Ausbruch der Seuche droht ein immenser wirtschaftlicher Schaden für Landwirtschaftliche Betriebe.

Das krankheitsverursachende Virus ist für Menschen ungefährlich, jedoch ist der Mensch der größte Risikofaktor in Punkto Einschleppung des sogenannten ASP Virus.

Importierte Wurst- und Fleischprodukte mit Schweinefleisch können das Virus enthalten. In verarbeitetem Fleisch kann das robuste Virus bis zu zwei Jahre überleben. Wenn solche infizierten Produkte bei unseren heimischen Wildschweinen „landen“, ist der Ausbruch der Krankheit nicht mehr aufzuhalten. Dies kann z.B. über im Wald weggeworfene Wurstsemmeln geschehen, die von den Schweinen gefressen werden.

Überquellende Abfallkörbe an Rastplätzen im oder am Wald sind genauso gefährlich.

Massnahmen zur Seuchenprävention:

  • Kein Wegwerfen von Lebensmitteln und Speiseresten im Wald, keine Verfütterung an Wildschweine.
  • Keine Kompostierung von Küchenabfällen im eigenen Wald, sofern sie in irgendeiner Form fleischhaltig sind.
  • Speisereste grundsätzlich im Wald oder in Waldnähe nur in verschlossene Müllbehälter geben, wo sie für Wildschweine nicht erreichbar sind.
  • Aufklärung aller in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigten Saisonarbeitskräfte oder Pendler (auch Unternehmer)

Den Infoflyer „Die Afrikanische Schweinepest“ des Bayerischen Staatsministeriums erhalten Sie hier zum Herunterladen, oder in der FBG Geschäftsstelle.

Ebenso für Ihre Saisonarbeiter/ Unternehmer das mehrsprachige Infoblatt  Achtung


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