Am Freitag dem 11. November 2022 wurde im Bundesanzeiger die neue Richtlinie für Zuwendungen zu einem klimaangepasssten Waldmanagement veröffentlicht.
Für die Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement stehen aus dem Klima- und Transformationsfonds 900 Millionen Euro im Rahmen der Finanzplanung bis zum Jahr 2026 bereit.
Die Möglichkeit der Antragstellung ist jetzt freigeschaltet.
Antragstellung auf der Internetseite der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe ( FNR), des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
https://www.klimaanpassung-wald.de/faq
Dort finden Sie die jeweils aktuellen Informationen zur Förderung und zum Online-Antragsverfahren.
Für die Antragstellung ist jeder Waldbesitzer selbst zuständig.
Hier nur die Kriterien im Überblick: Kriterien
Nachweis der vorgegebenen Kriterien:
PEFC-zertifizierte Wadlbesitzer können die Einhaltung der vorgegebenen Kriterien durch ein PEFC-Zusatzmodul ("Fördermodul") nachweisen. Informationen hierzu finden Sie unter:
https://www.pefc.de/waldbesitzende/das-pefc-fordermodul/. Für den Nachweis hat man lt. Waldbesitzerverband 12 Monate Zeit, ab dem Datum, ab dem Ihr Förderantrag bewilligt wird.
Hier die ganze Richtlinie im Wortlaut: Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement
Wir erwarten, dass es in den nächsten Wochen dazu fortlaufend weitere Informationen geben wird und können bis dahin zu diesen Punkten über diese Informationen hinaus nichts sagen. Neue Informationen werden auf unserer Internetseite aber fortlaufend eingearbeitet. (Stand: 19.12.2022)
Interessenten, die auf weitere Informationen warten aber tendenziell mitmachen wollen, können sich über vorsorgliche Anmeldung einen Platz im Programm sichern. Ein Rückzug aus dem Programm ist möglich, schon geflossene Gelder werden dann zurückgegeben.
Dazu sollte man das Geld nicht ausgeben sondern gesondert auf der Bank haben. Es sind Zinsen für den Zeitraum seit des Erhalts zu zahlen!