Sehr geehrtes Mitglied, sehr geehrter Brennholzinteressent!
Auf dieser Seite informieren wir Sie über Wissenswertes rund um das Thema Brennholz und Hackgut.
Brennholz-Selbstwerbung: Wir konnen nach Verfügbarkeit teilweise Brennholz zur Selbstwerbung anbieten.
- Vorraussetzung:
- Motorsägenführerschein (Die Teilnahme am Kurs wird über Vorzeigen des Teilnahmescheines/ Zertifikats nachgewiesen).
- "Merkblatt Brennholzselbstwerbung"
- Unterweisungsliste (Merkblatt und Unterweisungsliste werden von den FBG Mitarbeitern ausgehändigt. Die Einweisung in den Hieb und der Erhalt des Merkblattes müssen durch das Ausfüllen der Unterweisungsliste bestätigt werden)
- Bulldog und Seilwinde je nach Fläche vorteilhaft aber nicht zwingend
- Brennholzverkauf 2 m ab Waldstraße zum selber klein machen teils auch möglich
- Kontakt: Helga Riedl 0160-9638 6786
Bei Brennholzselbstwerbung im Fremdwald sollten unsere Waldeigentümer dem Selbstwerber immer eine solche Unterweisungsliste geben und ausfüllen lassen! Ein Faltblatt für den Selbstwerber erhalten unsere Waldeigentümer über die FBG-Geschäftsstelle.
Brennholzbörse: In unserer Brennholzbörse stellen wir als Service Angebote unserer Mitglieder ein, die Brennholz vorrätig haben.
- Kunde und Anbieter verhandeln ihre Preise selbst.
- Sollten Sie in der Brennholzbörse nicht fündig werden, kann das FBG-Team auch weitere Mengen an Brennholz vermitteln.
Hackgut/ Hackschnitzel: Können Sie über Anfrage bei der Geschäftsstelle bekommen
- Hier gelten die Richtpreise der FBG. Sie finden Sie im Anschluss an die Brennholzbörse.
Wissenswertes zum Brennholz:
- Der Heizwert von trockenem Holz (15 – 20 % Wassergehalt) entspricht ca. 4 kWh/kg
2,5 kg trockenes Holz = 10 kWh = 1 Liter Heizöl - 1 Ster trockenes Buchenholz ersetzt ca. 220 Liter Heizöl, 1 Ster Kiefer ca. 180 Liter, 1 Ster Fichte ca. 150 Liter
- Wald- bzw. spaltfrisches Holz hat einen Wassergehalt von bis zu 50 %.
- Zur natürlichen Trocknung muss das Holz mindestens 7 Monate gespalten, trocken, sonnseitig und luftig gelagert werden.
- 1 Ster (rm) geschlichtetes Rundholz ergibt nach dem Spalten und Ablängen ca. 1,4 Schüttraummeter (srm) Scheitholz
(Flyer-Quelle: Energieholz, Maße und Umrechnungszahlen-Amt für Ernährung, Landwirktschaft und Forsten/Bayr. Forstverwaltung)