November 2023: Stand Bundesprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement

Stand November 2024: keine neuen Anträge mehr möglich!

Stand 1. Juniwoche 2023: Das PEFC-Fördermodul für Bayern ist freigeschaltet!! Die FBG Amberg Schnaittenbach wird allen ihren Mitgliedern die Teilnahme am PEFC Fördermodul über die FBG ermöglichen.

Das bedeutet: Wer bereits einen positiven Förderbescheid erhalten hat, meldet sich bitte beim Büro! Senden Sie eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. und fügen Sie dieser Mail Ihren positiven Förderbescheid sowie den Berufsgenossenschaftsbescheid bei!

Grundsätzliche Infos zum Bundes-Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement:
Am Freitag dem 11. November 2022 wurde im Bundesanzeiger die neue Richtlinie für Zuwendungen zu einem klimaangepasssten Waldmanagement veröffentlicht.
Für die Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement stehen aus dem Klima- und Transformationsfonds 900 Millionen Euro im Rahmen der Finanzplanung bis zum Jahr 2026 bereit. 

Pressemitteilung vom 16.05.2023; 1) De Minimis ist gefallen !! 2)  Haushaltsmittel insgesamt wieder freigegeben Bestehende Anträge werden zügig abgearbeitet.Antragstellung auf der Internetseite der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe ( FNR), des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

https://www.klimaanpassung-wald.de/service/dokumente
Hier  finden Sie mittlerweile eine Fülle an aktuellen Informationen zur Förderung und zum Online-Antragsverfahren. Unter anderem unter dem Punkt "Fragen und Antworten".

Hlfreich ist der folgende Link, wenn es um das Verständnis/ Auslegung der Fachbegriffe bei den Kriterien geht:
https://www.klimaanpassung-wald.de/service/glossar#c46447


Für die Antragstellung ist jeder Waldbesitzer selbst zuständig.

Der Nachweis/Überprüfung der Förder-Vorrausetzungen erfolgt über ein sogenanntes PEFC Fördermodul. Hierbei erfolgt der Besuch eines unabhängigen Forstmannes, der im Wald stichprobenweise überprüft ob beispielsweise die Biotopbäume/ Habitatbäume vorhanden und markiert sind. Die Mitarbeiter der FBG informieren die Waldbesitzer einige Zeit vorher über den bevorstehenden Besuch und sind an dem Tag dabei. Gegenüber der Kontrollinstanz kostet die Durchführung der Kontrollen 3 €/ ha.

Die Möglichkeit am Bayerischen Waldförderprogramm teilzunehmen läuft überwiegend parallel weiter! Das gilt vor allem für Wiederaufforstungen, Naturverjüngung etc.
Einschränkungen und Erläuterungen finden Sie unter den Fragen und Antworten auf der Internetseite https://www.klimaanpassung-wald.de/faq


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