Aktuelles

Einschränkungen aufgehoben

Keine Einschlagsbeschränkungen laut Forstschädenausgleichsgesetz mehr.

Seit 1. Oktober sind die Waldbesitzer beim Holzeinschlag nicht mehr an die Einschlagsbeschränkungen nach dem Forstschädenausgleichsgesetz gebunden.

Stabile Holzpreise verheißen gute Holzerlöse. Die FBG bereitet im Moment zahlreiche Flächen zum Einschlag vor.

sobald die Witterung Holzernte und Rückung möglich macht, wird mit den Einschlägen (händisch oder motormanuell) begonnen.

Bei Interesse bitte melden.

Büro: 09621 9088860 Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr - 13.00 Uhr

Außendienst:

09621 9088861 Hausmann

09621 9088865 Kick

09621 9088863 Riedl 0160 9638 6786

Geld vom Staat für die Wiederaufforstung

Neue Förderrichtlinie WALDFÖP 2020 in Kraft
Stark erhöhte Zuschüsse für Pflanzung/ Kulturbegründung

z.B. 2,50 €/Pflanze Grundfördersatz + mögliche Zuschläge
2 €/ Wuchshilfe
Klicken Sie hier für  Wichtiges aus der neuen Förderrichtlinie


Hinweis der Forstämter:

  1. Förderung = Einkommen und muss bei der Steuererklärung angegeben werden.
  2. Bei Förderbeträgen über 1500,- geht automatisch eine Benachrichtigung an das Finanzamt.


 

Afrikanische Schweinepest

Schweinepest Grafik

Die Krankheit ist in Tschechien bereits nachgewiesen und steht vor den Toren Deutschlands. Der Ausbruch ist jeder Zeit möglich.

Den Infoflyer „Die Afrikanische Schweinepest“ des Bayerischen Staatsministeriums erhalten Sie hier zum Herunterladen, oder in der FBG Geschäftsstelle.

Ebenso für Ihre Saisonarbeiter/ Unternehmer das mehrsprachige Infoblatt  Achtung

Die Afrikanische Schweinepest kann unsere heimischen Wildschweine befallen und droht von dort auf die Zuchtschweine unserer heimischen Landwirtschaft über zu greifen. Der Krankheitsverlauf ist für die Tiere leidvoll und zu fast 100 % tödlich. Bei Ausbruch der Seuche droht ein immenser wirtschaftlicher Schaden für Landwirtschaftliche Betriebe.

Das krankheitsverursachende Virus ist für Menschen ungefährlich, jedoch ist der Mensch der größte Risikofaktor in Punkto Einschleppung des sogenannten ASP Virus.

Importierte Wurst- und Fleischprodukte mit Schweinefleisch können das Virus enthalten. In verarbeitetem Fleisch kann das robuste Virus bis zu zwei Jahre überleben. Wenn solche infizierten Produkte bei unseren heimischen Wildschweinen „landen“, ist der Ausbruch der Krankheit nicht mehr aufzuhalten. Dies kann z.B. über im Wald weggeworfene Wurstsemmeln geschehen, die von den Schweinen gefressen werden.

Überquellende Abfallkörbe an Rastplätzen im oder am Wald sind genauso gefährlich.

Massnahmen zur Seuchenprävention:

  • Kein Wegwerfen von Lebensmitteln und Speiseresten im Wald, keine Verfütterung an Wildschweine.
  • Keine Kompostierung von Küchenabfällen im eigenen Wald, sofern sie in irgendeiner Form fleischhaltig sind.
  • Speisereste grundsätzlich im Wald oder in Waldnähe nur in verschlossene Müllbehälter geben, wo sie für Wildschweine nicht erreichbar sind.
  • Aufklärung aller in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigten Saisonarbeitskräfte oder Pendler (auch Unternehmer)

Den Infoflyer „Die Afrikanische Schweinepest“ des Bayerischen Staatsministeriums erhalten Sie hier zum Herunterladen, oder in der FBG Geschäftsstelle.

Ebenso für Ihre Saisonarbeiter/ Unternehmer das mehrsprachige Infoblatt  Achtung

Lagerung von Kalamitätsholz auf Landwirtschaftlichen Förderflächen

Falls im Zuge der Käfer/Sturmholzaufarbeitung Holz auf Landwirtschaftlichen Förderflächen gelagert werden muss, weil es keine andere Möglichkeit gibt, so ist das auf Grund eines Ministeriumsschreibens in einem gewissen Rahmen möglich. .

Entscheidend ist, dass die geplante Lagerung sofort beim  Landwirtschaftsamt beantragt werden muss. Mit dem Formblatt „Anzeige einer nicht landwirtschaftlichen Tätigkeit auf beantragten Feldstücken“.

Die Lagererlaubnis gilt zunächst für längstens 14 Tage, kann aber auf Grund außergewöhnlicher Umstände u.U. verlängert werden(siehe Schreiben)

Ansprechpartner am Landwirtschaftsamt für das Formblatt sind die Sachgebietsleiter Förderung: Herr Peter Hetzenecker 09621 – 6024 - 300 und Frau Birgit Berendes 09621 -6024 - 304

 

Kalamitätsmeldung

Sehr geehrte Waldbestitzer,

aus aktuellem Anlass weisen wir auf die Möglichkeit einer Kalamitätsmeldung ans Landesamt für Steuern Nürnberg hin.

Hier im Anhang finden Sie den dazugehörigen Antrag und ein Merkblatt.

Bitte senden Sie diesen ausgefüllt direkt per FAX an das Landesamt für Steuern Nürnberg.

WIR WEISEN DARAUF HIN, DASS DER ANTRAG VOR BEGINN DER AUFARBEITUNG GESTELLT WERDEN MUSS!!!!

Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an die Geschäftsstelle wenden.

Merkblatt Kalamitätsnutzung

Anmeldung Kalamitätsholz

Nachweis Kalamitätsholz