Aktuelles

Richtlinie zur neuen Wald-Flächenprämie

Am Freitag dem 11. November 2022 wurde im Bundesanzeiger die neue Richtlinie für Zuwendungen zu einem klimaangepasssten Waldmanagement veröffentlicht.
Für die Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement stehen aus dem Klima- und Transformationsfonds 900 Millionen Euro im Rahmen der Finanzplanung bis zum Jahr 2026 bereit. 

Die Möglichkeit der Antragstellung ist jetzt freigeschaltet.

Antragstellung auf der Internetseite der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe ( FNR), des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

https://www.klimaanpassung-wald.de/faq

Dort finden Sie die jeweils aktuellen Informationen zur Förderung und zum Online-Antragsverfahren.
Für die Antragstellung ist jeder Waldbesitzer selbst zuständig.

Hier nur die Kriterien im Überblick: Kriterien

Nachweis der vorgegebenen Kriterien:
PEFC-zertifizierte Wadlbesitzer können die Einhaltung der vorgegebenen Kriterien durch ein PEFC-Zusatzmodul ("Fördermodul") nachweisen. Informationen hierzu finden Sie unter:
https://www.pefc.de/waldbesitzende/das-pefc-fordermodul/. Für den Nachweis hat man lt. Waldbesitzerverband 12 Monate Zeit, ab dem Datum, ab dem Ihr Förderantrag bewilligt wird.

Hier die ganze Richtlinie im Wortlaut: Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement

Wir erwarten, dass es in den nächsten Wochen dazu fortlaufend weitere Informationen geben wird und können bis dahin zu diesen Punkten über diese Informationen hinaus nichts sagen. Neue Informationen werden auf unserer Internetseite aber fortlaufend eingearbeitet. (Stand: 19.12.2022)
Interessenten, die auf weitere Informationen warten aber tendenziell mitmachen wollen, können sich über vorsorgliche Anmeldung einen Platz im Programm sichern. Ein Rückzug aus dem Programm ist möglich, schon geflossene Gelder werden dann zurückgegeben.
Dazu sollte man das Geld nicht ausgeben sondern gesondert auf der Bank haben. Es sind Zinsen für den Zeitraum seit des Erhalts zu zahlen!

 

 

 

 

 

Motorsägenkurse laufen wieder an

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund vermehrter Anfragen teilen wir mit, dass unsere Motorsägenkurse im Winterhalbjahr 2022/2023 wieder begonnen haben.

Eine Warteliste wurde Coronabedingt eingerichtet und hat sich sehr gut gefüllt. Diese Interessenten kommen jetzt nach und nach zum Zuge.

Wir können Sie selbstverständlich unter Angabe Ihres Namens, der Adresse und des Geburtsdatums in die Warteliste aufnehmen..

Eine Vergabe und Benachrichtigung über die Plätze erfolgt nach Datum der Anmeldung in unserem Büro. Neuanmelder müssen daher mit Wartezeit rechnen bis sie in einem Kurs berücksichtigt werden können.

Unsere Kurse finden am Wochenende statt: Theorie Freitagabend (in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft), Praxistag ist der Samstag.

Das AELF Amberg-Neumarkt bietet auch Kurse an, bitte informieren Sie sich dort, falls Sie schneller einen Kurs benötigen.

https://www.aelf-na.bayern.de/forstwirtschaft/waldbesitzer/277122/index.php  ----> Grundkurs Sichere Waldarbeit

Auch an der Bayerischen Waldbauernschule können Sie Motorsägenkurse belegen. Auch Fortgeschrittenenkurse werden angeboten.
Für Waldbesitzer gilt eine ermäßigte Gebühr.

Ihr FBG-Team

Nachtrag zum Holzfuchs Februar 2022

Nachtrag zum Holzfuchs Februar 2022

unter o. a. Link finden Sie einen Nachtrag zum Holzfuchs Febuar 2022

 

Forstschädenausgleichsgesetz

Einschlagsbeschränkungen!!
Ausnahmereglung greift bundesweit

Kleine Waldbesitzer ohne Buchführungspflicht dürfen seit 19. Mai pauschal 75 fm frisches Fichtenholz einschlagen und verkaufen. Hinzu kommen kalamitätsbedingte Fichtenmengen ( Sturmwurf, Käferholz).

Alternativ können sonstige Forstbetriebe 4,25 fm je Hektar Betriebsfläche einschlagen . Das entspricht bei 20 ha Wald 85 fm und bei 50 ha Wald 212 fm Fichtenholz.Von den Einschlagsbeschränkungen ist nur die Fichte betroffen, nicht die Kiefer, die Lärche etc.

Die neuen Regelungen machen es möglich, nach der desaströsen Preissituation in 2020 wieder höhere Einnahmen aus dem Einschlag zu erzielen. Dies ist um so wichtiger, als viele Waldbesitzer vor der Aufgabe stehen Kahlflächen wiederaufzuforsten. Trotz hoher staatlicher Zuschüsse wird hier ein finanzielles Polster gebraucht.

Hier der Link zu Informationen zum Thema und zur Pressemitteilung des Bayer. Staatsministeriums  https://www.stmelf.bayern.de/waldforstschaeden-ausgleichsgesetz

Die beschränkenden, aber teils auch steuerbegünstigenden Regelungen des Forstschädenausgleichsgesetzes gelten bis Ende September.

Einschränkungen aufgehoben

Keine Einschlagsbeschränkungen laut Forstschädenausgleichsgesetz mehr.

Seit 1. Oktober sind die Waldbesitzer beim Holzeinschlag nicht mehr an die Einschlagsbeschränkungen nach dem Forstschädenausgleichsgesetz gebunden.

Stabile Holzpreise verheißen gute Holzerlöse. Die FBG bereitet im Moment zahlreiche Flächen zum Einschlag vor.

sobald die Witterung Holzernte und Rückung möglich macht, wird mit den Einschlägen (händisch oder motormanuell) begonnen.

Bei Interesse bitte melden.

Büro: 09621 9088860 Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr - 13.00 Uhr

Außendienst:

09621 9088861 Hausmann

09621 9088865 Kick

09621 9088863 Riedl 0160 9638 6786