Aktuelles

Veränderter Zugang zum Gebäudeeingang

11. Juli 2023

Der Eingang zu unserem Bürogebäude im Gailoher Weg 1 kann ab sofort nicht mehr direkt vom Schotterparkplatz aus, sondern nur noch über den Gailoher Weg erreicht werden.

Diese Änderung findet im Zuge der geplanten großen Bebaung des Landkreisparkplatzes an der Adalbert Stifter Str. statt.

Es sind mit Zufahrt vom Gailoher Weg 1  neue Parkplätze ausschließlich für unser Gebäude entstanden. Der Wegfall so vieler Parkplätze ist für alle eine große Umstellung.

Wir freuen uns nach wie vor auf den persönlichen Kontakt mit unseren Waldbesitzern. Kurzzeitparker können sich deshalb auch mal hinter die PKW des FBG-Personals stellen wenn kein Platz mehr frei ist.

Neues zur Bundes-Flächenprämie Klimaangepasstes Waldmangement

Am Freitag dem 11. November 2022 wurde im Bundesanzeiger die neue Richtlinie für Zuwendungen zu einem klimaangepasssten Waldmanagement veröffentlicht.
Für die Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement stehen aus dem Klima- und Transformationsfonds 900 Millionen Euro im Rahmen der Finanzplanung bis zum Jahr 2026 bereit. 

Pressemitteilung vom 16.05.2023; 1) De Minimis ist gefallen !! 2)  Haushaltsmittel insgesamt wieder freigegeben Bestehende Anträge werden zügig abgearbeitet.

Die Möglichkeit der Antragstellung ist weiterhin freigeschaltet.

Antragstellung auf der Internetseite der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe ( FNR), des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

https://www.klimaanpassung-wald.de/service/dokumente

Hier  finden Sie mitllerweile eine Fülle an aktuellen Informationen zur Förderung und zum Online-Antragsverfahren.
Für die Antragstellung ist jeder Waldbesitzer selbst zuständig.

Das PEFC-Fördermodul für Bayern wird zum Ende Mai freigeschalt!!. Einige grundsätzliche Verbesserungen, die ausgearbeitet wurden, haben lt. PEFC Bayern diese Verzögerung bewirkt.

Hier nur die Kriterien im Überblick: Kriterien

Nachweis der vorgegebenen Kriterien:
PEFC-zertifizierte Wadlbesitzer können die Einhaltung der vorgegebenen Kriterien durch ein PEFC-Zusatzmodul ("Fördermodul") nachweisen. Informationen hierzu finden Sie unter:
https://www.pefc.de/waldbesitzende/das-pefc-fordermodul/. Für den Nachweis hat man lt. Waldbesitzerverband 12 Monate Zeit, ab dem Datum, ab dem Ihr Förderantrag bewilligt wird.

Hier die ganze Richtlinie im Wortlaut: Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement

Wir erwarten, dass es immer wieder weitere Informationen geben wird und werden diese auf unserer Internetseite fortlaufend einarbeiten, soweit nicht die Internetseite der FNR schon die Informationen liefert. (Stand: 18.05.2023)
Interessenten, die auf weitere Informationen warten aber tendenziell mitmachen wollen, können sich über vorsorgliche Anmeldung einen Platz im Programm sichern. Ein Rückzug aus dem Programm ist möglich, schon geflossene Gelder werden dann zurückgegeben.
Dazu sollte man das Geld nicht ausgeben sondern gesondert auf der Bank haben. Es sind Zinsen für den Zeitraum seit des Erhalts zu zahlen!

Öffnungszeiten über den Fasching

Die Geschäftsstelle der FBG Amberg-Schnaittenbach ist am Rosenmontag und Faschingsdienstag nicht besetzt.

In dringenden Fällen kontakieren Sie bitte unsere Außendienstmitarbeiter oder schreiben Sie eine e-mail an die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Am Mittwoch sind wir wieder für Sie da!

Ihr Team der FBG

 

 

Motorsägenkurse laufen wieder

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund vermehrter Anfragen teilen wir mit, dass unsere Motorsägenkurse im Winterhalbjahr 2022/2023 wieder begonnen haben.

Während Corona wurde eine Warteliste eingerichtet, die jetzt nach und nach abgearbeitet wird.

Sie können sich weiterhin wieder unter Angabe Ihres Namens, der Adresse und des Geburtsdatums für einen Kurs anmelden.

Eine Vergabe und Benachrichtigung über die Plätze erfolgt nach Datum der Anmeldung in unserem Büro. Neuanmelder müssen daher mit Wartzezeit rechnen bis sie in einem Kurs berücksichtigt werden können.

Unsere Kurse finden am Wochenende statt: Theorie Freitagabend (in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft), Praxistag ist der Samstag.

Das AELF Amberg-Neumarkt bietet auch Kurse an, bitte informieren Sie sich dort, falls Sie schneller einen Kurs benötigen.

https://www.aelf-na.bayern.de/forstwirtschaft/waldbesitzer/277122/index.php  ----> Grundkurs Sichere Waldarbeit

Auch an der Bayerischen Waldbauernschule können Sie Motorsägenkurse belegen. Auch Fortgeschrittenenkurse werden angeboten.
Für Waldbesitzer gilt dort eine ermäßigte Gebühr.

Ihr FBG-Team

Richtlinie zur neuen Wald-Flächenprämie

Am Freitag dem 11. November 2022 wurde im Bundesanzeiger die neue Richtlinie für Zuwendungen zu einem klimaangepasssten Waldmanagement veröffentlicht.
Für die Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement stehen aus dem Klima- und Transformationsfonds 900 Millionen Euro im Rahmen der Finanzplanung bis zum Jahr 2026 bereit. 

Die Möglichkeit der Antragstellung ist jetzt freigeschaltet.

Antragstellung auf der Internetseite der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe ( FNR), des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

https://www.klimaanpassung-wald.de/faq

Dort finden Sie die jeweils aktuellen Informationen zur Förderung und zum Online-Antragsverfahren.
Für die Antragstellung ist jeder Waldbesitzer selbst zuständig.

Hier nur die Kriterien im Überblick: Kriterien

Nachweis der vorgegebenen Kriterien:
PEFC-zertifizierte Wadlbesitzer können die Einhaltung der vorgegebenen Kriterien durch ein PEFC-Zusatzmodul ("Fördermodul") nachweisen. Informationen hierzu finden Sie unter:
https://www.pefc.de/waldbesitzende/das-pefc-fordermodul/. Für den Nachweis hat man lt. Waldbesitzerverband 12 Monate Zeit, ab dem Datum, ab dem Ihr Förderantrag bewilligt wird.

Hier die ganze Richtlinie im Wortlaut: Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement

Wir erwarten, dass es in den nächsten Wochen dazu fortlaufend weitere Informationen geben wird und können bis dahin zu diesen Punkten über diese Informationen hinaus nichts sagen. Neue Informationen werden auf unserer Internetseite aber fortlaufend eingearbeitet. (Stand: 19.12.2022)
Interessenten, die auf weitere Informationen warten aber tendenziell mitmachen wollen, können sich über vorsorgliche Anmeldung einen Platz im Programm sichern. Ein Rückzug aus dem Programm ist möglich, schon geflossene Gelder werden dann zurückgegeben.
Dazu sollte man das Geld nicht ausgeben sondern gesondert auf der Bank haben. Es sind Zinsen für den Zeitraum seit des Erhalts zu zahlen!