PEFC

Waldbesitzer, die ihre Waldbewirtschaftung am Ziel einer umfassenden Nachhaltigkeit ausrichten, können sich PEFC zertifizieren lassen.

Sehen Sie das Zertifikat hier :PEFC Zertifikat

Die FBG ist ebenso den Chain-of-custody-Anforderungen nach PEFC folgend zertifiziert. Käufer können hier das Zertifikat herunterladen: CoC-Zertifikat

Nachweis der Kriterien für das Neue Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" freigegeben im November 2022:
PEFC-zertifizierte Wadlbesitzer können die Einhaltung der vorgegebenen Kriterien durch ein PEFC-Zusatzmodul ("Fördermodul") nachweisen. Informationen hierzu finden Sie unter:
https://www.pefc.de/waldbesitzende/das-pefc-fordermodul/. Für den Nachweis hat man lt. Waldbesitzerverband 12 Monate Zeit, ab dem Datum, ab dem Ihr Förderantrag bewilligt wird.
Stand 1. Juniwoche 2023: Das PEFC-Fördermodul für Bayern ist freigeschaltet!! Die FBG Amberg Schnaittenbach wird allen ihren Mitgliedern die Teilnahme am PEFC Fördermodul über die FBG ermöglichen.
Wer bereits einen positiven Förderbescheid erhalten hat, meldet sich bitte beim Büro! Senden Sie eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. und fügen Sie dieser Mail Ihren positiven Förderbescheid sowie den Berufsgenossenschaftsbescheid bei!


Die "PEFC-Standards für nachhaltige Waldbewirtschaftung" im Wortlaut:

Neue PEFC Standards für Deutschland PEFC D 1002-1:2020

Die Zertifizierung von forstlichen Zusammenschlüssen erfolgt dadurch, dass die Selbstverpflichtung durch die FBG - Geschäftsstelle im Auftrag der Mitglieder unterschrieben wird. Wenn man Mitglied bei der FBG ist, erklärt man sich automatisch dazu bereit bei der PEFC Zertifizierung mitzumachen, es sei denn man widerspricht.

Natürlich ist die Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung freiwillig. Jeder Waldbesitzer muss für sich entscheiden, ob er daran teilnehmen möchte oder nicht.
Sollte man die PEFC Zertifizierung ablehnen, muss man dies schriftlich erklären.
Man muss sich jedoch darüber im Klarem sein, das fast alle Groß - Sägewerke nur noch zertifiziertes Holz nehmen. Es wird von der FBG ein PEFC-Zertifikat verlangt .

Deshalb: Den Marktzugang kann man nur sichern indem man bei PEFC mitmacht und nach den Regeln wirtschaftet.

Ob der Axel-Springer-Verlag, die Deutsche Post, die Deutsche Bahn oder die Bundesregierung: Alle haben verkündet, nur noch Holz- bzw. Papierprodukte zu kaufen, die nach einem internationalen Zertifizierungssystem zertifiziert sind. Ob der Verband Deutscher Papierfabriken oder der Verband der Deutschen Sägeindustrie: Alle betonen, dass Zertifizierung zur Zeit wichtiger ist als je zuvor – vor allem auch, um der Nachfrage aus dem Ausland gerecht werden zu können. Denn in Neuseeland, Japan, Großbritannien oder in den Niederlanden gehört der Kauf von zertifizierten Holz- und Papierprodukten bereits dazu.

Nachhaltige Waldbewirtschaftung

Waldwirtschaft nach PEFC ist nachhaltig und naturnah. Und Nachhaltigkeit – so wie es die Rio - Nachfolgekonferenzen in Helsinki und Lissabon definierten – fordert neben ökonomischem, auch ökologisches und soziales Handeln. Für die Waldwirtschaft heißt das:

  • Erhaltung forstlicher Ressourcen und der von ihnen ausgehenden vielfätigen Waldfunktionen.
    • Je nach Betriebsgröße sind Bewirtschaftungspläne zu erstellen
    • Keine Verlichtungen im Bestand
  • Gesundheit und Vitalität des Waldes
    • Integrierter Waldschutz
    • Pflanzenschutzmittel nur in Ausnahmefällen möglich
    • Düngung ist als Ertragssteigerung zu unterlassen
    • Feinerschließungsnetz (Rückegassen) ist anzulegen
    • Bodenpfleglicher Maschineneinsatz
    • Umstellung von erdölbasierten Schutzmaterialien wie Wuchshüllen, Fegeschutzspiralen auf andere Materialien
  • Produktionsfunktion der Wälder
    • Keine Nutzung von “nicht hiebsreifen Beständen”
    • Bedarfsgerechte Erschließung
    • Keine Ganzbaumnutzung, auf nährstoffarmen Böden auf Vollbaumnutzung verzichten
  • Biologische Vielfalt im Waldökosystem mit standortgerechten Baumarten
    • Mischbestände mit standortsgerechten Baumarten sind anzustreben
    • Förderung strukturreicher Waldränder
    • Pflanzgut mit überprüfbarer Herkunft ist zu verwenden
    • Kahlschläge werden unterlassen, Ausnahme nur, wenn Lichtbaumart nicht anders verjüngt werden kann
    • Biotopbäume und Totholz bleiben im angemessenen Umfang erhalten
    • Rücksicht auf Schutzgebiete und gefährdete Arten nehmen
    • Angepasste Wildbestände
  • Schutzfunktion der Wälder
    • Auf Entwässerungseinrichtungen und flächige Bodenbearbeitung bis in den Mineralboden wird verzichtet
    • Biologisch abbaubare Kettenöle und Hydraulikflüssigkeiten
  • Gesellschaftliche und soziale Funktion der Wälder
    • Unfallverhütungsvorschriften werden eingehalten
    • ab 2014: soweit örtlich verfügbar Unternehmer mit einem von PEFC anerkannten Zertifikat für qualitätvolle Arbeit verwenden.

 

 

 

 

 


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