Jagd

Link zur aktuellen Broschüre hier:  Kompakte Informationen zur Jagd

Die Bröschüre erhalten Sie auch bei uns in der Geschäftsstelle!

PEFC-zertifizierte Waldbesitzer wirken auf angepasste Wildbestände hin:Infoflyer PEFC und Jagd

bild organigramm Wildtiere in Bayern Kopie

Der Gesetzgeber regelt, welche wildlebenden Tiere dem Jagdrecht unterliegen (§ 2 Bundesjagdgesetz) und damit genutzt werden dürfen. Mit dem Recht zur Jagd ist aber gleichzeitig die Pflicht zur Hege (Schutz der Tiere, Pflege und Sicherung des Lebensraumes) verbunden.

Nur wer erfolgreich eine staatliche Jägerprüfung abgelegt hat, kann die Jagd ausüben.

Wie werde ich Jäger?

Informationen zur Jägerprüfung im Bayern:
Sie suchen Informationen zur Jägerprüfung?
Sie möchten die staatliche Jägerprüfung ablegen und suchen eine Ausbildungsstätte in der Region?
Dann klicken Sie hier: Infos zur Jägerprüfung in der Region

Sie haben weitere Fragen? Dann informieren Sie sich hier:
Zentrale Jägerprüfungsbehörde 1

Zentrale Jägerprüfungsbehörde 2

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.aelf-la.bayern.de Externer Link

Nach erfolgreich bestandener Jägerprüfung kann der Jäger den Jagdschein lösen. Der Jagdschein ist in Deutschland die Urkunde, mit der sein Inhaber die grundsätzliche Zulassung zur Jagdausübung erhält. 

Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht dazu, die Jagd auch tatsächlich auszuüben (Jagdrecht). Wie also erhält der Jagdscheininhaber das Recht zu jagen?

Wie erhalte ich das Recht zu jagen?

Das Jagdrecht ist untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden

Das Jagdrecht auf einem Grundstück steht der Person zu, in dessen Eigentum das Grundstück steht, wobei das Jagdrecht nur in entsprechend großen Jagdbezirken ausgeübt werden darf, die entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke darstellen. Lesen Sie mehr dazu hier im Waldbesitzerportal:

 http://www.waldbesitzer-portal.bayern.de/053425/index.php

 Das Recht zu jagen kann von den Eigentümern an Dritte verpachtet werden. Diese Dritten können dann auch auf fremdem Grund und Boden als Jäger die Jagd ausüben.

Die meisten Waldbesitzer im Bereich der FBG Amberg-Schnaittenbach gehören mit ihren Grundflächen zu einem Gemeinschaftsjagdrevier. Als Eigentümer der Grundflächen bilden sie eine sogenannte Jagdgenossenschaft. Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt u.a.  über die  Art der Jagdnutzung des Jagdreviers.

Jagdverpachtung und Eigenbewirtschaftung

Die Jagdgenossenschaft kann ihr Jagdrecht durch Verpachtung oder Eigenbewirtschaftung wahrnehmen und entscheidet darüber in der Versammlung der Jagdgenossen.
Ein Beispiel für eine Eigenbewirtschaftung im Raum Niederbayern (Gemeinschaftsjagdrevier Angerstorf-Lohbruck)


Entscheidungen, die in der Jagdgenossenschaft getroffen werden, haben Auswirkungen auf alle Grundeigentümer. Nehmen Sie daher an den Versammlungen der Jagdgenossen teil und machen Sie als Waldbesitzer von Ihrem Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht als Jagdgenosse Gebrauch. So können Sie mitbestimmen , was in Ihrem Wald, auf Ihrem Grund und Boden geschieht.

Unterstützung für Jagdgenossen und Eigenjagdinhaber

Unterstützung erhalten Eigenjagdinhaber und Jagdgenossenschaften über die ARGE (Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer) http://www.bayerischerbauernverband.de/jagdgenossenschaften-und-eigenjagdbesitzer
Ein Flyer informiert über die zahlreichen Unterstützungsmöglichkeiten und Dienstleistungen der ARGE.
Dienstleistungen für Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer

Mitgliedschaft der Jagdgenossenschaft im regionalen Bauernverband sichert viele hilfreiche Hinweise:http://www.bayerischerbauernverband.de/mitteilungen-jagdgenossenschaften

Die Broschüre des BBV:    "Die Jagdgenossenschaft"  - Ein Leitfaden für Jagdvorsteher  - ist gegen eine Schutzgebühr von 15 € bei der

BBV Geschäftstelle Landshut
Dammstr. 9
84034 Landshut
0871/601 510

zu beziehen. Enthalten ist hier auch ein Jagdpachtvertrag. Diesem können Ergänzungen/Veränderungen  zur Wildschadensregulierung eingefügt werden.

Was sind wichtige Vorgaben bei der Jagd?

Das Ziel unserer Jagdgesetze ist es, einen artenreichen und gesunden Wildbestand in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten, die natürlichen Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern und zu verbessern.
Dabei sollen Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung durch das Wild möglichst vermieden werden. Insbesondere soll die Bejagung die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen.

Ein Abschussplan regelt daher die Höhe des Abschusses, die Anzahl der zu erlegenden Tiere. Der Grundbesitzer kann bei der notwendigen Höhe des Abschusses seine Beobachtungen über den Zustand seines Waldes mit einbringen und dazu beitragen den richtigen und nötigen Abschuss zu bestimmen.
Beobachtete Schäden kann der Waldbesitzer bei seiner Gemeinde anmelden:

Waldwildschadensanmeldung

Achtung: Wildschäden müssen bis immer bis zu den beiden Stichtagen zum 1. Mai bzw. bis zum 1. Oktober eines Jahres bei der zuständigen Gemeinde schriftlich angemeldet werden. Wer diese beiden Termine verpasst, hat Pech gehabt. Alte Wildschäden können nicht mehr geltend gemacht werden.

Handlungsmöglichkeiten für Waldbesitzer

Im Waldbesitzerportal des Bayerischen Staatsministeriums finden die Grundeigentümer Ihre Handlungsmöglichkeiten beschrieben. Sind Wald und Wild im Einklang?
Dazu sind regelmäßige Informationen nötig: Klicken Sie "Aktiv werden - Gemeinsam Handeln" an.

Aktiv werden - Gemeinsam Handeln