Waldpflegevertrag

Waldwirtschaft im Wandel

Auch in unserem Raum bringt der Generationenwechsel vielfach die Aufgabe des Hofes mit sich und führt zur Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen. Der Wald dagegen verbleibt meist beim Grundbesitzer. Für die Waldbewirtschaftung fehlt es dann häufig an Zeit, maschineller Ausstattung oder am Wissen. Auch wohnen viele Waldbesitzer mittlerweile weit entfernt von ihrem Wald, wodurch die notwendigen Waldarbeiten schwieriger zu bewerkstelligen sind.

Die Lösung - der Waldpflegevertrag

In all den genannten Fällen sind die Waldbesitzer auf Unterstützung angewiesen, um ihren Wald nach waldbaulichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nachhaltig bewirtschaften zu können. Die Forstbetriebsgemeinschaft Amberg-Schnaittenbach w.V. hat für alle Waldbesitzer oder Besitzgemeinschaften, die aus verschiedensten Gründen ihren Wald nicht mehr selbst bewirtschaften können oder wollen und nicht verkaufen wollen, die optimale Lösung in ihrem Leistungsangebot - den Waldpflegevertrag.
Für weitere Informationen kommen wir gerne bei Ihnen vorbei. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Geschäftsstelle.
Waldpflegevertrag hier ansehen: Waldpflegevertrag

Das Leistungspaket - Waldpflegevertrag

Das Leistungspaket beinhaltet zweimal jährlich einen Kontrollgang durch forstlich ausgebildetes Personal. Dabei wird der Wald auf Schädlingsbefall, Sturmschäden und hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht kontrolliert, notwenige/sinnvolle Maßnahmen festgestellt und auf staatliche Fördermöglichkeiten geprüft. Vorhandene Zäune werden im Rahmen der Begänge mit kontrolliert.

Die FBG erstellt jährlich - wenn gewünscht, im Rahmen eines gemeinsamen Waldbegangs mit dem Waldbesitzer - einen Arbeitsplanvorschlag, der nach den Grundsätzen nachhaltiger und naturnaher Forstwirtschaft gefertigt ist. An erster Stelle steht die Erziehung von wertvollem Holz, zuwachskräftigen und stabilen Wäldern unter Berücksichtigung der speziellen Wünsche und Verhältnisse des Waldbesitzers. Die Entscheidung, welche Maßnahmen davon umgesetzt werden sollen, liegt dann allein beim Waldbesitzer.

Die FBG organisiert danach im Auftrag des Waldbesitzers die abgesprochenen Arbeiten von der Pflanzung bis zur Holzernte. Eingesetzt werden bewährte Forstunternehmer, ausgebildete Forstwirte mit Forstschlepper, der Maschinenring und Forstunternehmer, die mit modernster Harvester- und Rücketechnik ausgestattet sind. Die FBG erstellt nach jeder größeren Maßnahme auf Wunsch eine Abrechnung, ansonsten erfolgt jährlich ein Abgleich der Einnahmen und Ausgaben. Pflanzen- und Materialankauf sowie Arbeitsleistungen werden von der FBG vorfinanziert und mit den Holzerlösen in nachvollziehbarer Form verrechnet.

Im Privatwald bestehen derzeit 26 Waldpflegeverträge mit einer Gesamtfläche von 346,5 ha. In den Kirchenwäldern (Kirchenstiftungswälder und Pfarrpfründewälder) bestehen 30 Waldpflegeverträge mit einer Gesamtfläche von 478,11 ha.

Die Kosten - Waldpflegevertrag

Für die Leistungen des Waldpflegevertrages bekommt die FBG eine jährliche Kostenpauschale je Hektar - z.Z. im Regelfall zw. 40 und 50 €/ha und Jahr.

Die Vorteile - Waldpflegevertrag

Der Waldbesitzer weiss seinen Wald professionell betreut und kann Erlöse, die auch bei kleinem Waldbesitz möglich sind, realisieren. Er profitiert vom überbetrieblichen Maschineneinsatz und entsprechender Holzverwertung. Er setzt sich nicht dem besonders hohen Unfallrisiko der gelegentlichen Waldarbeit aus, sondern sichert Fachleuten aus der Region ein nachhaltiges Einkommen. Der staatliche Förster weiss den Wald gut betreut und hat unmittelbare Ansprechpartner, z.B. bei Borkenkäferbefall.


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