Vorraussetzungen für einen deutlich reduzierten Steuersatz einhalten!
Aktueller Windwurf
Besonders stark betroffen ist der Raum Thansüß, Freihung, Tanzfleck.
Anlässlich des Windwurfes im Norden des Landkreises Amberg-Sulzbach weist die Forstbetriebsgemeinschaft Amberg-Schnaittenbach w.V. Ihre Mitglieder darauf hin, dass vor Aufarbeitung von Schadholz (Schneebruch) beim Bayerischen Landesamt für Steuern in Nürnberg „Holznutzung infolge höherer Gewalt – Kalamitätsnutzung“ angemeldet werden muss, um einen verminderten Steuersatz für die Holznutzung zu erhalten. Anträge können bei der Geschäftsstelle abgeholt werden. Ebenfalls das ausführliche Merkblatt „zu den Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) gemäß § 34 b Einkommensteuergesetz (EStG)“.
Bitte melden Sie so schnell wie möglich eine grobe Schätzmenge an das Landesamt für Steuer.
Alternativ kann man Antrag und Merkblatt hier herunterladen:
Antrag
Merkblatt
Bitte schauen auch Sie in ihren Wald hinein oder lassen Beauftragte nach dem Rechten sehen, damit wir Sie in unsere Planung mit einbeziehen können. Tragen Sie insbesondere dafür Sorge, dass die Zufahrten zum Wald von umgestürzten Bäumen befreit werden.
Weisen Sie angrenzende Waldbesitzer, die selbst nicht direkt vor Ort leben, auf einen Schaden hin, damit auch deren Holz vor Wertverlust aufgearbeitet werden kann und bevor ein Forstschutzproblem (Borkenkäfer) für Ihren Wald und andere umliegende Waldgrundstücke entsteht.
Melden Sie der FBG oder dem zuständigen Revierleiter geschädigte Waldstücke, deren Besitzer Ihnen nicht bekannt sind.