Keine Sorgen um die Bezahlung Ihres Holzes müssen sich die Mitglieder der FBG machen. Sie haben ihr Holz an die FBG abgetreten/ verkauft und die FBG bezahlt das Holz. Die FBG tritt als Händler auf und verkauft das Holz weiter. Sie muss das Geld entsprechend bei Ziegler einfordern.