Das Gutachten zur Situation der Waldverjüngung steht im Februar und März bevor. Die jeweiligen Jagdvorstände, Eigenjagdbesitzer und Revierinhabe werden rechtzeitig über die Inventurtermine informiert und eingeladen daran teilzunehmen.
Waldeigentümer ( Jagdgenossen) können auf Ihren Jagdvorstand zugehen und ihn nach den Terminen fragen, wenn Sie selbst sich auch ein Bild von der Arbeit machen wollen.
Die Erstellung der forstlichen Gutachten ist eine gesetztlich vorgeschriebene Aufgabe der Ämter für Ernährung Landwirtschaft und Forsten als untere Forstbehörden.
Das Ergebnis ist ein wertvolles Hilfsmittel für die Aufstellung der Abschusspläne durch die Beteiligten, denn bei der Abschussplanung ist u.a. vorrangig der Zustand der Vegetation , insbesondere der Waldverjüngung zu berücksichtigen.
Stabile und zunkunftsfähige Mischwälder sind in Bayern ein wichtiges forst- und jagdpolitisches Ziel. Im Bayerischen Jagdgesetz ist das sogenannte "Waldverjüngungsziel" verankert:
" ...insbesondere soll die Bejagung die natürliche Verjüngung der standortsgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen." (Art.1 Abs.2 Nr.3 BayJG)
Handlungsmöglichkeiten für Waldbesitzer bei der Bejagung der Wälder
Im Waldbesitzerportal des Bayerischen Staatsministeriums finden die Grundeigentümer Ihre Handlungsmöglichkeiten beschrieben. Sind Wald und Wild im Einklang?
Dazu sind regelmäßige Informationen nötig: Klicken Sie "Aktiv werden - Gemeinsam Handeln" an.