Einschränkungen aufgehoben

Keine Einschlagsbeschränkungen laut Forstschädenausgleichsgesetz mehr.

Seit 1. Oktober sind die Waldbesitzer beim Holzeinschlag nicht mehr an die Einschlagsbeschränkungen nach dem Forstschädenausgleichsgesetz gebunden.

Stabile Holzpreise verheißen gute Holzerlöse. Die FBG bereitet im Moment zahlreiche Flächen zum Einschlag vor.

sobald die Witterung Holzernte und Rückung möglich macht, wird mit den Einschlägen (händisch oder motormanuell) begonnen.

Bei Interesse bitte melden.

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