Neue Förderrichtlinie WALDFÖP 2020 in Kraft
Stark erhöhte Zuschüsse für Pflanzung/ Kulturbegründung
z.B. 2,50 €/Pflanze Grundfördersatz + mögliche Zuschläge
2 €/ Wuchshilfe
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Hinweis der Forstämter:
- Förderung = Einkommen und muss bei der Steuererklärung angegeben werden.
- Bei Förderbeträgen über 1500,- geht automatisch eine Benachrichtigung an das Finanzamt.