Geld vom Staat für die Wiederaufforstung

Neue Förderrichtlinie WALDFÖP 2020 in Kraft
Stark erhöhte Zuschüsse für Pflanzung/ Kulturbegründung

z.B. 2,50 €/Pflanze Grundfördersatz + mögliche Zuschläge
2 €/ Wuchshilfe
Klicken Sie hier für  Wichtiges aus der neuen Förderrichtlinie


Hinweis der Forstämter:

  1. Förderung = Einkommen und muss bei der Steuererklärung angegeben werden.
  2. Bei Förderbeträgen über 1500,- geht automatisch eine Benachrichtigung an das Finanzamt.


 


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