Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten informieren:
2015 soll die neue Natura 2000-Verordnung (BayNat2000V) in Kraft treten. Sie wird notwendig, um für sämtliche Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete) die genaue Abgrenzung im Maßstab 1:5.000 sowie die gebietsweise konkretisierten Erhaltungsziele rechtsverbindlich festzusetzen. Damit erfüllt Bayern die Vorgaben des Unionsrechts.
Wichtig: Die Anhörungsfrist wurde erneut verlängert. Neues Fristende: 01.05.2015
Dabei haben alle Betroffenen die Möglichkeit, die Gebietsabgrenzung im Maßstab 1:5.000 sowie den Verordnungsentwurf mit den gebietsweise konkretisierten Erhaltungszielen im Internet einzusehen. Einwendungen können bei den Höheren Naturschutzbehörden mittels eines Formulars vorgebracht werden. Die notwendigen Unterlagen sind unter http://q.bayern.de/natura2000-beteiligung aufrufbar. Durch dieses Verfahren soll Transparenz und Akzeptanz bei den Betroffenen gewährleistet werden.
Weitere Informationen zu Natura 2000 und den Möglichkeiten sich am Verfahren zu beteiligen finden sie über die folgenden Links: