Verkehrssicherung Mai 2014

Waldbesitzer haben für Ihre Waldgrundstücke eine Verkehrssicherungspflicht. Mindestens 1 mal im Jahr ist zu überprüfen, ob von dem Aufwuchs keine Gefahr für den laufenden Verkehr ausgeht.
Das können Fußgänger, Radler o.ä. und Kraftfahrzeuge sein.

Gefahr kann ausgehen von: Hängenden Bäumen,Totzholz, abgestorbenen Ästen u.ä.
Wo: im Fallbereich von Wanderwegen, beliebten Pilzgründen, häufig genutzten Mountainbike-Strecken u.ä. , Fahradwegen und natürlich Straßen.

Wenn doch etwas passiert, ist es wichtig nachweisen zu können, dass Sie jährliche Kontrollen durchgeführt haben. Führen Sie daher eine Nachweisliste mit dem Datum der Kontrollen und sind Sie am Besten zu zweit unterwegs, damit Ihnen jemand per Unterschrift die Kontrolle bestätigen kann.

Die Gefahrenquelle kann häufig selber händisch oder motormanuell beseitigt werden.
Schwierig wird es, wenn es sich um Waldränder an Straßen (Gemeinde-Verbindungsstraßen, Kreisstraßen, Staatsstraßen und Straßen höherer Ordnung) handelt.

Waldrand klein
Voller Einsatz bei Maßnahmen der Verkehrssicherung an einer Staatsstraße: LKW-Bühne mit Korb.
Im Korb: FBG Mitarbeiter Matthias Kick mit Motor-Hoch-Entaster (Bild Riedl)
Im Hintergund einer der beiden Absperrposten, vorne ein Mann, der die Straße von Astmaterial freiräumt

Für eine Waldrandpflege benötigt man hier eine verkehrsrechtliche Anordnung der zuständigen Behörde, die vorgibt, mit welchen Schildern Sorge für den laufenden Verkehr zu tragen ist. Z.B.:

  • Geschwindigkeitsbegrenzungen
  • "Vorsicht Baumfällung"

Kurzzeitige oder Vollsperrungen (Material fällt auf die Straße oder könnte auf die Straße fallen) sind zu beantragen. Entsprechende Warnposten sind für jede Fahrtrichtung an der Sperrung zu postieren.

Arbeiten mit dem Kranwagen und mehreren Mann Bodenpersonal sind aufwendig und kosten Geld. Idealerweise verbindet man solche Einsätze mit einer Pflegemaßnahme des dahinterliegenden Bestandes, um Einnahmen zu erzielen.
Fällt ohnehin bei der Waldrandpflege nicht nur Astmaterial, sondern auch Stammholz an, so verteilen sich die Kosten für den anreisenden Holzhauer/Harvester und Rückezug auf eine größere Menge und die Durchschnittskosten sinken.

Einsätze zur Verkehrssicherung gehören zum Aufgabenbereich unserer Forstbetriebsgemeinschaft

 

 

 

 


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