Neue Richtlinien zur waldbaulichen Förderung

Sehr geehrte Mitglieder!

Hier eine aktuelle Information des Bayerischen Waldbesitzerverbandes:

86_Anlage_Richtlinie_2015

Waldbesitzer-E-Mail vom 20. Mai 2015

Neue Richtlinien zur waldbaulichen Förderung

Seit dem 18. Mai 2015 gilt die neue Richtlinie zur Zuwendung von waldbaulichen Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR 2015). Diese erhalten Sie im Anhang beigefügt.

Die Richtlinie entspricht vom Grundsatz her der WALDFÖPR 2014. Einige Änderungen gab es:

-          Standortheimische Baumarten mind. 30% der Anzahl (nicht mehr Fläche)

-          kein Klimazuschlag mehr bei Naturverjüngung und Nachbesserung

-          Fördersatz bei Wuchshilfen 1 €/Stück

-          auch Wildlingsgewinnung ist anzuzeigen und wird geprüft

-          keine Förderung von reinen Pappelkulturen > 1 ha

Bayerischer Waldbesitzerverband e.V.


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